Am 16. April 2019,MIITund MOF haben 2019 gemeinsam einen Leitfaden für die Beantragung von Pilotprogrammen für den Telekommunikations-Universaldienst herausgegeben (im Folgenden als „der Leitfaden“ bezeichnet). Der Leitfaden schlägt eine Beschleunigung vor4GNetzabdeckung in abgelegenen und grenznahen Pilotgebieten in diesem Jahr. Bis 2020 wird das 4G-Netz in mehr als 98 % der Verwaltungsdörfer zugänglich sein und in den Grenzgebieten des Landes weit verbreitet sein, um einen wichtigen Beitrag zum Aufbau einer Gesellschaft mit bescheidenem Wohlstand zu leisten. Im Jahr 2019 wird China rund 20.000 4G-Basisstationen bauen. Außerdem werden Bewerbungsqualifikationen, Arbeitsabläufe, unterstützende Maßnahmen und Zeitbedarf des Pilotprogramms klar dargelegt.
Eine der folgenden Bewerbungsvoraussetzungen muss erfüllt sein: 1. Verwaltungsdorf. Es verfügt über keine 4G-Basisstationen oder über eine, aber keine 4G-Signale in einem Bereich von Bevölkerungszentren mit mehr als 20 Haushalten, Migrations- und Umsiedlungsorten, wichtigen Verkehrsstraßen, Land-, Forst- und Bergbaugebieten, Wasserinfrastruktur und malerischen Orten. 2. Grenzgebiet. Im Umkreis von 0 bis 3 km von der Grenze gibt es keinen Zugang zum 4G-Netz zu Grenzgebieten mit mehr als 20 Haushalten, Schulen und Dorfkliniken, Häfen, Grenzposten und umliegenden Straßen. 3. Insel. Auf der Insel/dem Riff ohne 4G-Basisstation haben Menschen über Jahre gelebt.